Erst fragen, dann knipsen!
Bitte beachte jeweils diese wichtigen Regeln:
- Der Fotografierende hat das Urheberrecht an einem Foto. Die abgebildete Person hat jedoch ein Recht am eignen Bild (eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts).
- Bevor Menschen fotografiert werden, muss man sie fragen, ob und in welcher Form das Bild veröffentlicht werden darf. Bei Kinder und Jugendlichen müssen die Erziehungsberechtigen zustimmen.
- Eine Zustimmung kann man auch im Vorfeld oder während einer Veranstaltung über die Anmeldung oder einen Aushang schriftlich mitteilen. Am besten eine schriftliche „Einverständniserklärung“ von den Eltern unterschreiben lassen, bei dem der geplante Verwendungszweck des Fotos benannt wird.
- Eine Einwilligung kann jederzeit grundsätzlich oder in Einzelfällen von betroffenen widerrufen werden.
- Ohne Zustimmung dürfen Bilder zur Schau gestellt werden: mit Personen der Zeitgeschichte, Bilder mit Personen als Beiwerk, Bilder von Großveranstaltungen (ohne Hervorhebung einzelner Teilnehmer), Bilder, die einem höheren Interesse der Kunst dienen.
Das Recht am eigenen Bild wird übrigens einfach und anschaulich in diesem YouTube-Video erläutert.